AGB
1. Anmeldung /Vertragsabschluss
Anmeldungen müssen direkt bei Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung
vorgenommen werden. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und mir zustande.
Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und mich wirksam. Beide erkennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des gegenseitigen Vertrages an.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung verpflichtet sich, die Leistungen zu erbringen, welche gemäß Auftragsbestätigung zugesichert wurden. Sonderwünsche können gegen anfallende Mehrkosten erbracht werden. Bei regelmäßigen Terminen gelten, diese bis auf Widerruf mindestens 2 Werktage vor dem nächsten Termin , als bindend vereinbart.
3. Aufsichtspflicht und Verantwortung
Der Klient versichert, dass bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der jeweiligen Personensorgeberechtigten und der Haftungsausschuss vorliegen.
4. Zahlungen
Die von dem Klienten geschuldete Zahlung ist unverzüglich nach erbrachter Leistung fällig.
5. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Klienten
Bei Absage sind bis 48 Stunden vor Beginn 50% des Preises fällig. Nicht abgesagte Termine werden zu 100% berechnet. Wenn die Leistung nicht erbracht werden kann, weil der Klient verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, sind 100% der Auftragssumme fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Klienten entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Klient eine Aktivität erst nach deren beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn
Die Veranstaltung kann von Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung abgesagt werden, wenn Teilnehmerdurch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. Wir die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits erbrachten Aufwendungen zurückerstattet.
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.
7. Abbruch der Aktivität durch den Klienten
Bricht ein Klient die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Klient.
8. Teilnahmebedingungen
Die Pferde, mit denen die Aktivität durchgeführt werden, sind es gewohnt, mit
unterschiedlichen Menschen zu arbeiten. Ein Restrisiko besteht jedoch immer. Ein sich erschreckendes Pferd kann fluchtartig und nicht kontrollierbar reagieren. Mit Unterschrift auf einem Haftungsausschluss vor Beginn des ersten Termins bestätigen Sie, dass Sie sich dieses Restrisiko bewusst sind und Sie während der Veranstaltung die Verantwortung selbst tragen. Eine Haftung von Regina Falter, Herz und Hufe, Trauerbegleitung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe der Seminargebühr begrenzt in Bezug auf „sonstige Schäden“ ( die nicht aus Verletzung von Leben , Gesundheit und Körper resultieren). Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Stornobestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Klient keinen Anspruch auf
Rückerstattung.
9. Ausrüstung
Leihweise überlassene Ausrüstung oder Materialien müssen sorgfältig behandelt werden und bei Beschädigung oder Verlust, kommt der Teilnehmer für den Wiederbeschaffungswert auf.
10. Nutzungsrechte
Die von Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung, angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht ( auch nicht auszugsweise) genutzt oder umgesetzt werden .
11. Beanstandungen
Beanstandungen oder erlittene Schäden sind Regina Falter, Herz und Hufe Trauerbegleitung, sofort bekannt zu geben und müssen von ihr bestätigt werden. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief bei Veranstalter eingehen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu spät erfolgter Beanstandung verfallen sämtliche Ansprüche.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein , so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.